Home

Sexualbegleitung & Sexualassistenz

Hamburg - Schleswig-Holstein - NRW

Sinnliche Begegnungen

 Zweisamkeit

Tantramassagen

Kuscheln

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...“ (Art. 2, GG)

Sexualität und Partnerschaft sind ein essentieller Teil der individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Das Recht auf Sexualität beinhaltet Aspekte wie Intimsphäre, sexuelle Identität, Sexualaufklärung, Sensualität und Erotik. Sexualität und Berührung sind menschliche Grundbedürfnisse, und ein befriedigendes Intimleben trägt wesentlich zu Wohlbefinden und Ausgeglichenheit eines behinderten Menschen bei.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3, GG)


Der Mensch existiert als Mann oder Frau, als geschlechtliches bzw. sexuelles Individuum. Die Entwicklung einer eigenen Identität oder Persönlichkeit ist meistens auch mit der Entwicklung der eigenen Sexualität verbunden. Jeder Mensch hat ein Recht auf Zuwendung, menschliche Begegnung, Berührung und Beziehung sowie auf ein individuelles, (auch sexuell) erfülltes, menschliches Leben und auf sexuelle Selbstbestimmung. Ein behinderter Mensch kann genauso ein Bedürfnis nach Zärtlichkeit, Nähe und Intimität haben, wie ein Mensch ohne Behinderung!


Diese Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung gilt für alle Bereiche des menschlichen Lebens – und nicht zuletzt auch für Sinnlichkeit und Sexualität.


Sexualität und sinnliche Nähe zu einem Menschen will gelebt und erfahren werden. So unterschiedlich wie die Menschen sind, sind auch ihre Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf Sexualität, Befriedigung und Intimität. Schwierigkeiten im Umgang mit dem Liebesleben sind nicht vorrangig auf die geistigen oder körperlichen Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen zurückzuführen; viel mehr sind oft noch die Rahmenbedingungen der Einrichtung, in der die Menschen leben, für ein Ausleben sexueller Wünsche und Bedürfnisse ungünstig.


Durch die Einschränkungen, die sich häufig im Rahmen des institutionellen Lebenskontextes ergeben, wird jedoch dieses Wohlbefinden der Menschen mit Behinderung blockiert.


Im Rahmen der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und der Normalisierung des Alltags haben sich viele Veränderungen und Entfaltungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ergeben.


Das Schaffen von Rahmenbedingungen sollte das Ausleben von individueller Sexualität ermöglichen und in diesem Kontext das Maß an Fremdbestimmung weitestgehend minimieren. Dabei ist es sehr wichtig, nicht die eigenen Einstellungen, Werte, Normen und Praktiken zum Maßstab für die Sexualität des betreuten Menschen mit Behinderung zu machen. Denn jede Persönlichkeit bringt ihre eigene, individuelle Sexualität mit sich und hat das Recht, diese auf ihre ganz persönliche Art und Weise zu leben. Eine angemessene Aufklärung kann als wesentliche Grundlage bei der Entwicklung der eigenen Identität als Mann oder Frau und der sexuellen Selbstbestimmung jedes Menschen gesehen werden.


Das Recht auf ein individuelles Sexualleben hat Auswirkungen auf die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Es bedeutet nicht zuletzt, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht gelebt werden kann. Konkret bedeutet das, Bedingungen zu schaffen, die Privatheit, Intimität, Information und Akzeptanz gewährleisten.


Frei zu sein bedeutet nicht nur, seine eigenen Fesseln zu lösen, sondern ein Leben zu führen, das auch die Freiheit anderer respektiert und fördert.“

 

                                                                                                 - Nelson Mandela -